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Ausschnitt aus einem urheberechtlich geschützten Musikstück?
Beitrag: #5
vom - RE: Ausschnitt aus einem urheberechtlich geschützten Musikstück?
also mir hat man mal erklärt, dass auch schon das vorspielen weniger sekunden ERLAUBT IST WENN man der GEMA dafür geld abtritt.
Die Gema stellt einem auch schon wenige sekunden in rechnung(nicht immer aber oft, zB bei verwendungen in vorführungen oder filmen) auch wenn man explizit sagt das es nicht das eigene geistige eigentum ist.
je nach verwendungszweck können 10 sekunden des songs dich 5€ oder 500.000€ kosten. (aus dem grund werden häufig tv serien nciht mit original soundtrack als dvd veröffenlticht weil dafür die rechte erneut erkauft werden müssten was sehr teuer werden kann)
in deinem fall würde die gema sicher NICH VIEL geld wollen, ABER ich vermute sie würde.
abhängig ist das davon wieviele leute sich das ganze anhören und ob geld verlangt wird oder nich.
ein paar grundinfos gibt es auf seiten wie dieser
http://www.buergergesellschaft.de/praxis...ma/104147/
aber ich denke das hast du sicher schon gelesen.
ich vermute das die gema infos darüber was nun explizit bezahlt werden muss schon deswegen nich hergibt damit man in jedem fall auf verdacht immer da anmeldet was man tut.

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RE: Ausschnitt aus einem urheberechtlich geschützten Musikstück? - von Ai-chan - 02.04.2011, 16:14

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