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Ausschnitt aus einem urheberechtlich geschützten Musikstück? - Druckversion

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Ausschnitt aus einem urheberechtlich geschützten Musikstück? - Yuan - 01.04.2011

Hi^^...

Da ich mich leider wenig mit juristischen Fragen auskenne und google mir keine brauchbare Antwort bisher geliefert hat wollte ich gerne von euch folgendes wissen:

Darf man Ausschnitte aus einem Musikstück (z.b. X Sekunden) legal irgendwo hochladen (z.b. als Sound-Rate-Quiz)?

Über eine Antwort würde ich mich freuen (bitte nur von jemandem mit Ahnung - eine Vermutung bringt mich hier keineswegs weiter...)!

~Yuan~


RE: Ausschnitt aus einem urheberechtlich geschützten Musikstück? - Ghost - 01.04.2011

Du darfst es machen,
Du darfst wenn ein lied 3minuten und 45 sekunden dauert, aber nur 3 minuten 44 sekunden hochladen!
Solltest du volle laufzeit hochladen...kannst du mit ärger rechnen... so war es bei nem kumpel auch^^"
angaben ohne gewähr^^


RE: Ausschnitt aus einem urheberechtlich geschützten Musikstück? - Teddyursaring - 01.04.2011

google.de schrieb:
http://kb-law.info/wt_dev/kbc.php?article=185&view=text&land=DE&lang=DE&mode=0 schrieb:2. Urheberrechtlicher Schutz für Teile eines Werkes der Musik



Einzelne Werkteile sind urheberrechtlich geschützt, sofern der betreffende Teil eigenständig die Anforderung an eine persönliche geistige Schöpfung erfüllt. Soweit Werkteile keine persönliche geistige Schöpfung darstellen, ist ihre Benutzung urheberrechtlich erlaubt. Stellt der entlehnte Teil eine persönliche geistige Schöpfung dar, können auch kleinste Teile eines Werkes geschützt sein, selbst wenn sie für seinen gedanklichen Inhalt bedeutungslos sind. Die Schutzfähigkeit von Teilen eines Werkes der Musik hängt davon ab, ob in ihnen noch die Individualität des Komponisten zu Ausdruck kommt. Das kann bei sehr kurzen Werkteilen zu verneinen sein. Schutzfähig werden häufig noch das musikalische Thema und das musikalische Motiv sein, da diese trotz ihrer Kürze meist eine das Gesamtwerk prägende Ausdruckskraft besitzen. Die Unbestimmtheit dieser Begriffe erlaubt daher keine generelle Antwort, da es auf den jeweiligen Einzelfall ankommt. Tonfolgen, die aus nur einigen Tönen bestehen wird dagegen die Individualität meist fehlen, erst recht einem einzelnen Ton oder musikalischen Akkord.



RE: Ausschnitt aus einem urheberechtlich geschützten Musikstück? - Sony_Black - 01.04.2011

Ähm...nein. @Ghost das stimmt überhaupt nicht.
Bei YouTube wird dein Video wegen Uhrheberrechte gesperrt sobald über 10 sekunden vom Lied mit enthalten sind.
So weis ich es jedenfalls als eigefleischter YouTuber :P


RE: Ausschnitt aus einem urheberechtlich geschützten Musikstück? - Ai-chan - 02.04.2011

also mir hat man mal erklärt, dass auch schon das vorspielen weniger sekunden ERLAUBT IST WENN man der GEMA dafür geld abtritt.
Die Gema stellt einem auch schon wenige sekunden in rechnung(nicht immer aber oft, zB bei verwendungen in vorführungen oder filmen) auch wenn man explizit sagt das es nicht das eigene geistige eigentum ist.
je nach verwendungszweck können 10 sekunden des songs dich 5€ oder 500.000€ kosten. (aus dem grund werden häufig tv serien nciht mit original soundtrack als dvd veröffenlticht weil dafür die rechte erneut erkauft werden müssten was sehr teuer werden kann)
in deinem fall würde die gema sicher NICH VIEL geld wollen, ABER ich vermute sie würde.
abhängig ist das davon wieviele leute sich das ganze anhören und ob geld verlangt wird oder nich.
ein paar grundinfos gibt es auf seiten wie dieser
http://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit-im-verein/versicherungen-gema/gema/104147/
aber ich denke das hast du sicher schon gelesen.
ich vermute das die gema infos darüber was nun explizit bezahlt werden muss schon deswegen nich hergibt damit man in jedem fall auf verdacht immer da anmeldet was man tut.