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Ausschnitt aus einem urheberechtlich geschützten Musikstück?
Beitrag: #3
vom - RE: Ausschnitt aus einem urheberechtlich geschützten Musikstück?
google.de schrieb:
http://kb-law.info/wt_dev/kbc.php?articl...=DE&mode=0 schrieb:2. Urheberrechtlicher Schutz für Teile eines Werkes der Musik



Einzelne Werkteile sind urheberrechtlich geschützt, sofern der betreffende Teil eigenständig die Anforderung an eine persönliche geistige Schöpfung erfüllt. Soweit Werkteile keine persönliche geistige Schöpfung darstellen, ist ihre Benutzung urheberrechtlich erlaubt. Stellt der entlehnte Teil eine persönliche geistige Schöpfung dar, können auch kleinste Teile eines Werkes geschützt sein, selbst wenn sie für seinen gedanklichen Inhalt bedeutungslos sind. Die Schutzfähigkeit von Teilen eines Werkes der Musik hängt davon ab, ob in ihnen noch die Individualität des Komponisten zu Ausdruck kommt. Das kann bei sehr kurzen Werkteilen zu verneinen sein. Schutzfähig werden häufig noch das musikalische Thema und das musikalische Motiv sein, da diese trotz ihrer Kürze meist eine das Gesamtwerk prägende Ausdruckskraft besitzen. Die Unbestimmtheit dieser Begriffe erlaubt daher keine generelle Antwort, da es auf den jeweiligen Einzelfall ankommt. Tonfolgen, die aus nur einigen Tönen bestehen wird dagegen die Individualität meist fehlen, erst recht einem einzelnen Ton oder musikalischen Akkord.

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RE: Ausschnitt aus einem urheberechtlich geschützten Musikstück? - von Teddyursaring - 01.04.2011, 22:30

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