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Tiere-Nur eine "Sachbeschädigung"
Beitrag: #5
vom - RE: Tiere-Nur eine "Sachbeschädigung"
GoldenerPhoenix schrieb:Es wäre also denkbar, dass es im Kaufrecht und im Sachenrecht keine abweichenden Vorschriften gibt, d.h. dass man Tiere weiterhin kaufen und besitzen kann. Man könnte aber im Strafrecht eine abweichende Vorschrift einführen, die die Verletzung eines Tieres unter eine höhere Strafe stellt. Oder sozusagen eine "qualifizierte Sachbeschädigung" in einem zusätzlichen Absatz: "Ist die beschädigte Sache ein Tier, ist eine höhere Strafe anzuwenden."

Finde ich aber als Autofahrer sehr ungünstig, wenn ich bei jeden Hund auf der Fahrbahn anhalten/ausweichen müsste, und so evl andere Verkehrsteilnehmer gefährde. lach2 Ein Hund ist nunmal kein Mensch. Zwar sollte man versuchen anzuhalten, aber vorraussetzen kann man sowas auch nicht. Denn eigentlich würden die meisten Menschen sowieso anhalten bzw ausweichen, gerade bei Hunden... wenn es denn möglich wäre. Und ob man dann bei überfahrenen Hunden dann noch anzweifeln muss, ob das nun Absicht war oder nicht... wäre das für mich ein etwas paradoxes Rechtssystem. Ich finds halt gut, dass Tiere juristisch als 'Sache' bezeichnet werden, und da den Menschen nicht im geringsten gleichgestellt sind. Und Richtlinien gegen Tierquälerei gibt es ja auch... und ich find, das reicht so.

[Bild: pichubros.png]
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RE: Tiere-Nur eine "Sachbeschädigung" - von Chii - 09.02.2008, 11:48

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