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Tiere-Nur eine "Sachbeschädigung" - Druckversion

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+--- Thema: Tiere-Nur eine "Sachbeschädigung" (/showthread.php?tid=5332)



Tiere-Nur eine "Sachbeschädigung" - shiny psiana - 09.02.2008

Ich finde es sehr Schade, das es so ein Gesetz gibt, weil z.B. wenn
ein Hund von irgendjemanden von einem Auto überfahren wird, und leider stirbt, dann wäre dies nur eine Sachbeschädigung, dass ist wirklich schrecklich, finde ich!!!

Wie findet ihr das, eure Meinung???


RE: Tiere-Nur eine "Sachbeschädigung" - Teddyursaring - 09.02.2008

Die Verletzung eines Hundes ist eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB, weil Hunde zwar keine Sachen aber diesen gleichgestellt sind. Das steht in § 90 a BGB

Wäre der Hund keine Sache, sondern ein mit Rechten ausgestattetes Individuum, dann dürfte man ihn auch nicht als Besitz halten. Da dies ja dann gegen seine Rechte verstoßen würde.
Es dürften auch keine Hunde verkauft und gekauft werden.
Hmm, dann müsste man sich entscheiden, entweder gibts ein Gesetz, dass eine Tötung eines Hundes durch einen Verkehrsunfall oder sonstiges nicht als Sachbeschädigung bezeichnet sondern als "Tötung", Mord oder was auch immer. Aber dafür darf man dann keinen Hund mehr halten oder kaufen.
Was zur folge hätte, dass die Hunde auf der Strasse leben, streunen und beim wild durch die Gegend laufen überfahren werden. Wobei man wieder eine Tötung verursacht. Die den armen Fahrer, der grade einem mit rechten ausgestattetem Kaninchen auswich, zum Mörder macht.

Da empfehle ich lieber die Sachbeschädigung zu vermeiden, indem ich den Hund an die Leine nehme und ihm beibringe nicht vor Autos zu hüpfen, die ihn "sachbeschädigen" könnten.

Zum Thema Tierrechte: http://de.wikipedia.org/wiki/Tierrechte


RE: Tiere-Nur eine "Sachbeschädigung" - Siria - 09.02.2008

Vielleicht wäre ein Mittelweg denkbar, denn so, wie es jetzt ist, finde ich's nicht schön ^^". Wie du schon sagst, Teddy: Tiere sind keine Sachen, werden aber als solche behandelt, solange es keine abweichenden Vorschriften gibt.

Es wäre also denkbar, dass es im Kaufrecht und im Sachenrecht keine abweichenden Vorschriften gibt, d.h. dass man Tiere weiterhin kaufen und besitzen kann. Man könnte aber im Strafrecht eine abweichende Vorschrift einführen, die die Verletzung eines Tieres unter eine höhere Strafe stellt. Oder sozusagen eine "qualifizierte Sachbeschädigung" in einem zusätzlichen Absatz: "Ist die beschädigte Sache ein Tier, ist eine höhere Strafe anzuwenden."

Allerdings betrifft das Problem ja nicht nur unser Strafrecht, sondern auch im Zivilrecht den Schadensersatz. Wenn ich jemandem seinen Hund umbringe, muss ich ihm den materiellen Wert des Hundes (kA, sagen wir 1000 Euro) ersetzen. Wenn's schon ein älterer Hund war, würde der materielle Wert vermutlich gegen Null tendieren. Unser System krankt aber gerade daran, dass der immaterielle Wert (der bei einem Haustier deutlich höher sein dürfte als bei einer Sache) nicht ersetzt wird.
Und Wildtiere stehen sowieso schlecht da, die haben ja keinen, der auf Schadensersatz klagen könnte, wenn sie umgebracht werden...

Was ich jedenfalls - rein menschlich betrachtet - eine absolute Schweinerei finde, ist, wenn Menschen die Haustiere anderer Menschen umbringen. Selbst, wenn sie dann ein paar Euro Schadensersatz dafür zahlen müssen, an das immaterielle Interesse kann so etwas nie herankommen!


RE: Tiere-Nur eine "Sachbeschädigung" - phistoh - 09.02.2008

GoldenerPhoenix schrieb:[...]
Was ich jedenfalls - rein menschlich betrachtet - eine absolute Schweinerei finde, ist, wenn Menschen die Haustiere anderer Menschen umbringen. Selbst, wenn sie dann ein paar Euro Schadensersatz dafür zahlen müssen, an das immaterielle Interesse kann so etwas nie herankommen!

Auf jeden Fall. Das finde ich absolut unter aller Sau. Was hat man davon, wenn man irgendwen verletzt bzw. umbringt, der sich nicht wehren kann?
Das man ausversehen eine Katze z.B. anfährt kann ich ja verstehen, denn eine Katze sieht man nunmal nicht so gut, wie was größeres, aber absichtlich kann ich sowas nicht verstehen.


RE: Tiere-Nur eine "Sachbeschädigung" - Chii - 09.02.2008

GoldenerPhoenix schrieb:Es wäre also denkbar, dass es im Kaufrecht und im Sachenrecht keine abweichenden Vorschriften gibt, d.h. dass man Tiere weiterhin kaufen und besitzen kann. Man könnte aber im Strafrecht eine abweichende Vorschrift einführen, die die Verletzung eines Tieres unter eine höhere Strafe stellt. Oder sozusagen eine "qualifizierte Sachbeschädigung" in einem zusätzlichen Absatz: "Ist die beschädigte Sache ein Tier, ist eine höhere Strafe anzuwenden."

Finde ich aber als Autofahrer sehr ungünstig, wenn ich bei jeden Hund auf der Fahrbahn anhalten/ausweichen müsste, und so evl andere Verkehrsteilnehmer gefährde. lach2 Ein Hund ist nunmal kein Mensch. Zwar sollte man versuchen anzuhalten, aber vorraussetzen kann man sowas auch nicht. Denn eigentlich würden die meisten Menschen sowieso anhalten bzw ausweichen, gerade bei Hunden... wenn es denn möglich wäre. Und ob man dann bei überfahrenen Hunden dann noch anzweifeln muss, ob das nun Absicht war oder nicht... wäre das für mich ein etwas paradoxes Rechtssystem. Ich finds halt gut, dass Tiere juristisch als 'Sache' bezeichnet werden, und da den Menschen nicht im geringsten gleichgestellt sind. Und Richtlinien gegen Tierquälerei gibt es ja auch... und ich find, das reicht so.