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Tiere-Nur eine "Sachbeschädigung"
Beitrag: #3
vom - RE: Tiere-Nur eine "Sachbeschädigung"
Vielleicht wäre ein Mittelweg denkbar, denn so, wie es jetzt ist, finde ich's nicht schön ^^". Wie du schon sagst, Teddy: Tiere sind keine Sachen, werden aber als solche behandelt, solange es keine abweichenden Vorschriften gibt.

Es wäre also denkbar, dass es im Kaufrecht und im Sachenrecht keine abweichenden Vorschriften gibt, d.h. dass man Tiere weiterhin kaufen und besitzen kann. Man könnte aber im Strafrecht eine abweichende Vorschrift einführen, die die Verletzung eines Tieres unter eine höhere Strafe stellt. Oder sozusagen eine "qualifizierte Sachbeschädigung" in einem zusätzlichen Absatz: "Ist die beschädigte Sache ein Tier, ist eine höhere Strafe anzuwenden."

Allerdings betrifft das Problem ja nicht nur unser Strafrecht, sondern auch im Zivilrecht den Schadensersatz. Wenn ich jemandem seinen Hund umbringe, muss ich ihm den materiellen Wert des Hundes (kA, sagen wir 1000 Euro) ersetzen. Wenn's schon ein älterer Hund war, würde der materielle Wert vermutlich gegen Null tendieren. Unser System krankt aber gerade daran, dass der immaterielle Wert (der bei einem Haustier deutlich höher sein dürfte als bei einer Sache) nicht ersetzt wird.
Und Wildtiere stehen sowieso schlecht da, die haben ja keinen, der auf Schadensersatz klagen könnte, wenn sie umgebracht werden...

Was ich jedenfalls - rein menschlich betrachtet - eine absolute Schweinerei finde, ist, wenn Menschen die Haustiere anderer Menschen umbringen. Selbst, wenn sie dann ein paar Euro Schadensersatz dafür zahlen müssen, an das immaterielle Interesse kann so etwas nie herankommen!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.02.2008, 10:41 von Siria. )
[Bild: phoenixsig.jpg]
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RE: Tiere-Nur eine "Sachbeschädigung" - von Siria - 09.02.2008, 10:38

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