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Tiere-Nur eine "Sachbeschädigung"
Beitrag: #2
vom - RE: Tiere-Nur eine "Sachbeschädigung"
Die Verletzung eines Hundes ist eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB, weil Hunde zwar keine Sachen aber diesen gleichgestellt sind. Das steht in § 90 a BGB

Wäre der Hund keine Sache, sondern ein mit Rechten ausgestattetes Individuum, dann dürfte man ihn auch nicht als Besitz halten. Da dies ja dann gegen seine Rechte verstoßen würde.
Es dürften auch keine Hunde verkauft und gekauft werden.
Hmm, dann müsste man sich entscheiden, entweder gibts ein Gesetz, dass eine Tötung eines Hundes durch einen Verkehrsunfall oder sonstiges nicht als Sachbeschädigung bezeichnet sondern als "Tötung", Mord oder was auch immer. Aber dafür darf man dann keinen Hund mehr halten oder kaufen.
Was zur folge hätte, dass die Hunde auf der Strasse leben, streunen und beim wild durch die Gegend laufen überfahren werden. Wobei man wieder eine Tötung verursacht. Die den armen Fahrer, der grade einem mit rechten ausgestattetem Kaninchen auswich, zum Mörder macht.

Da empfehle ich lieber die Sachbeschädigung zu vermeiden, indem ich den Hund an die Leine nehme und ihm beibringe nicht vor Autos zu hüpfen, die ihn "sachbeschädigen" könnten.

Zum Thema Tierrechte: http://de.wikipedia.org/wiki/Tierrechte

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RE: Tiere-Nur eine "Sachbeschädigung" - von Teddyursaring - 09.02.2008, 00:40

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