Nja, so wahnsinnig spannend finde ich die Sache ehrlich gesagt nicht. Es gibt halt Rechtssysteme, in denen eine Gesamtstrafenbildung stattfindet und solche, in denen es das nicht gibt. Gesamtstrafenbildung heißt, dass wenn mehrere Taten gleichzeitig abgeurteilt werden, nicht einzelne Strafen gebildet und dann addiert werden (3 Jahre dafür + 5 Jahre dafür + 10 Jahre dafür), sondern dass es eben nach einem bestimmten Schema zusammengefasst wird. Bei uns kann man zeitlich befristet bis maximal 15 Jahre bestraft werden - längere Freiheitsstrafen sind automatisch lebenslang. Es gibt also bei uns gar nicht die Möglichkeit, eine so lange Freiheitsstrafe zu verhängen.
Spanien hat anscheinend keine Gesamtstrafenbildung, sodass dann eben für jedes einzelne Mordopfer eine bestimmte Zeit (laut verlinktem Artikel je 24 Jahre) verhängt wurden.
Ich hatte mich nur beim ersten Lesen gefragt, wie das Gericht denn zu so einer Strafe verurteilen kann, wenn anscheinend ein spanisches Gesetz das verbietet. Aber
dieser Artikel schreibt es etwas genauer - anscheinend kann man schon zu mehr als 40 Jahren verurteilen, der Täter muss aber eben "nur" diese 40 Jahre absitzen.
Ich finde unser Gesamtstrafensystem an sich ganz in Ordnung, weil es schlichtweg wahnwitzig ist, solche Urteile zu fällen und im Ergebnis ändert es ja auch nicht wirklich etwas, ob ich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteile oder zu einer Anzahl an Jahren, die weit über der üblichen Lebensdauer des Menschen liegt. Konsequenz unseres Systems ist aber, dass es manchmal so klingt als wäre es egal, ob man 10 oder 100 Menschen umbringt, weil es sowieso immer auf das gleiche Ergebnis hinausläuft. Deshalb kann ich mir vorstellen, dass es für die Angehörigen der Opfer befriedigender ist, wenn man quasi am Urteil sehen kann, dass jedes einzelne getötete Opfer berücksichtigt wurde.