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(08.10.2009, 07:44)GoldenerPhoenix schrieb: Öhm, doch? Stichwort Gewährleistungsrecht. Ob sie das dann in Ordnung bringen, indem sie das Gerät ihrerseits an Apple schicken, ist dann Sache des Ladens. Wenn das Gerät noch neu ist, muss der Laden das reparieren oder umtauschen (es sei denn eben, er hat's selbst kaputtgemacht, aber es kann ja auch ein Akkufehler sein, für den er nichts kann).
*hust* ja. stimmt. *mich verzieh*
vergaß, dass du Jura studierst....Du weisst das natürlich besseer als ich^^
*um Verzeihung bitt*
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@ oben: Passt schon! XD" Freut mich eher, wenn mein Wissen auch mal nen Praxisbezug für Durchschnittsmenschen hat, denn z.B. mit der Frage, welches Unternehmen wie mit wem fusionieren kann und welche kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten es dabei beachten muss, kann man im (nicht-juristischen) Alltag eher weniger anfangen ^^.
@ topic: Wenn du's bei Apple bestellt hast, ist das dann gleichzeitig dein Verkäufer (Gewährleistung) und Hersteller (Garantie, sofern sie dir eine gegeben haben). Gewährleistung heißt, dass sie's kostenlos heil machen müssen, wenn das Gerät noch recht neu ist. Du kannst es also da einschicken und die müssen dir dann sogar deine Portokosten erstatten! ^__^
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.10.2009, 20:20 von Siria. )