Sich die Spiele vom ursprünglichen Speichermedium, d.h. z.B. vom Gameboy-Spiel selbst, auf den PC zu ziehen, ist meines Wissens erlaubt. Soweit ich weiß fällt das unter das Recht, sich eine Privatkopie von gekauften Medien zu erstellen (das im normalen Nutzungsrecht enthalten ist). Eine Ausnahme besteht aber, wenn das Medium kopiergeschützt ist, weil bei der Sicherung kein Schutz geknackt werden darf.
Ob Gameboy-Spiele o.ä. kopiergeschützt sind, weiß ich nicht - jedenfalls dürfte man dafür dann ja einen besonderen Adapter brauchen, sodass sich die Methode nicht ohne Weiteres für Jeden eignet.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.08.2009, 18:27 von Siria. )
Ob Gameboy-Spiele o.ä. kopiergeschützt sind, weiß ich nicht - jedenfalls dürfte man dafür dann ja einen besonderen Adapter brauchen, sodass sich die Methode nicht ohne Weiteres für Jeden eignet.