Yap, Pfefferspray darf hier zu Lande nur als Tierabwehrspray eingesetzt werden. In Polizeihänden ist es allerdings etwas Anderes, wie ja z.B. auch Schusswaffen. Falls das Spray also von der Polizei eingesetzt wurde, war es ok. Wobei aber auch die Polizei so ein Spray natürlich nur unter besonderen Umständen einsetzen darf.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.01.2008, 19:20 von Siria. )
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!!!Warnung vor Fußballspiel am 25.9!!!
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SAMLER13 schrieb:@Dratini Rechtliche Bestimmungen zu Gassprühgeräten / Gaspatronen ( CS, CN, Pfeffergas ) Alle Gassprühgeräte/Gaspatronen, die mit CS oder CN Gas gefüllt sind, dürfen zur Selbstverteidigung gegen Menschen angewendet werden! Hierzu wurden sie speziell geprüft und zugelassen! Pfeffergas (OC, Capsicin oder ähnlich) ist, obwohl erwiesenermaßen wirksamer und mit weniger Nebenwirkungen nicht zugelassen zur Selbstverteidigung gegen Menschen. Gassprühgeräte mit Pfefferfüllung werden daher nur zur Hundeabwehr angeboten und gekauft. Angenommen sie kaufen sich ein Pfefferspray( auch unter 18 Jahre erlaubt), um sich vor streunenden Hunden beim Joggen zu schützen, kann ihnen aber keiner einen Strick daraus drehen, wenn sie das Spray wiederverwerten nicht gegen einen bissigen Hund, sondern gegen ein wildgewordenes "Herrchen" einsetzen müssen. Aber das geilste ist, dass du eine Fan-Seite erwähnst, auf der steht: http://www.supporters-karlsruhe.de/ schrieb:n einem der Tore verließen dann einige Fans das Stadion und brachten eine Fahne zurück, nachdem ihnen im Innenraum nicht erlaubt wurde, diese aufzuhängen. Trotz der Zusage, dass sie danach das Stadion wieder betreten dürften, wurde ihnen dieses dann verwehrt. Das sorgte dafür, dass die Aggression sofort anstieg. Fans kamen von innen und forderten, dass die Kollegen rein dürften, diese und die Masse der immer noch wartenden Fans machten von außen lautstark Druck. "Überforderte Ordner" warscheinlich 10 gegen 100 aufgebrachte Fans unterlegen. Dazu kommt, dass die Fans, die nicht wieder rein gelassen wurde, aggressiv wurde, anstatt selbst die Polizei zu rufen und ihr Recht auf Eintritt zu fordern! Zudem kommt, dass der Text (geschrieben von Fans) sagt, dass: "die Polizei... ging sofort unter Einsatz von Pfefferspay... auf die Fans... los". In welcher Rage sich die Fans mittlerweile selbst befanden wird nicht erwähnt. Auch nicht wie viele Fans sich mittlerweile angesammelt hatten. Im Gegensatz kann ich ja mal einen kleinen Beitrag schreiben, der im genauso objektiv klingt, jedoch eindeutig subjektiv ist: Beim Spiel forderten über 100 Fans lautstark und unter Androhung von Gewalt, den sofortigen Einlass in das Stadion. Nach mehrmaligen, fehlgeschlagenen Versuchen die Masse zu informieren und zu beruhigen, mussten die zahlreich unterlegenen Ordner die örtliche Polizei um Hilfe bitten. Diese erkannte bereits in kurzer Zeit an den Ausrufen und Ausschreitungen der gewaltbereiten Gruppe, dass ein Einsatz von Eingriffswerkzeug zur Verhinderung einer Eskalation der Situation, nicht zu verhindern war und konnte somit in kürzester Zeit den Aufstand beenden, so dass das Spiel ordentlich angepfiffen werden konnte. Oder wie es hätte anders laufen können: Nachdem die Gruppe, trotz gültigen Eintrittskarten, nicht wieder ins Stadion gelassen werden sollte, berief man sich auf die mit dem Kauf der Eintrittskarten geltenden Rechte und verlange den Wiedereinlass. Als dieser nicht erfolgte rief ein Sprecher der Gruppe die Polizei. Diese stellte die Sachlage klar und die Fans mit gültigen Eintrittskarten wurden wieder in das Stadion gelassen. Es gab keine Ausschreitungen und die Polizei sprach von einer hervorragenden Kooperation mit den beteiligten Fans.
Ich weiß schon, warum ich es so formuliert hab, wie ich es oben formuliert hab oo. Zur Selbstverteidigung darf man es schon verwenden (zur Selbstverteidigung darf man aber ohnehin so ziemlich alles verwenden ^^), aber sobald man auch nur ansatzweise auf die Idee kommt, damit jemanden anzugreifen, macht man sich strafbar. Und nicht nur ein bisschen strafbar, sondern in Form einer sogenannten gefährlichen Körperverletzung, die gibt ganz saftige Strafen...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.01.2008, 22:37 von Siria. )
Das ist so ähnlich, wie wenn ich ein Messer mit mir herumtrage zu Verteidigungszwecken. Wenn mich jemand angreift, darf ich mich verteidigen, aber solange ich nicht angegriffen werde, ist es schlicht und ergreifend eine Waffe. |
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