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"Personensorgeberechtigt"?
Beitrag: #1
vom - "Personensorgeberechtigt"?
Moin Smile
Shary hat ein weiteres Mal keine Ahnung und fragt deshalb einfach mal nach^^
Weiß jemand von euch, was man sich unter dem Begriff "Personensorgeberechtigter" vorzustellen hat? Der Zusammenhang: Filme im Kino dürfen sich ab einer bestimmten Zeit nur doch diejenigen ansehen, die alt genug sind. Wenn ein Film z.B. nach 22 Uhr endet, muss man mindestens sechzehn sein. Ich will morgen einen Film sehen, der leider erst weit nach Mitternacht endet (Avatar... fällt mir früh ein, dass ich den sehen will! :P) - die Website von Cinestar sagt dazu: darf ich nicht, solange ich nicht 18 bin (und ich sehe auch nicht wie achtzehn aus... bin schließlich erst 14). Ausnahme: Ein Erziehungsberechtigter oder ein "Personensorgeberechtigter" "beaufsichtigen" mich. Was Erziehungsberechtigte sind, weiß ich xD aber was sind denn Personensorgeberechtigte? Mein Begleiter für morgen ist zwar 18, aber ich glaube nicht, dass das zählt...
Kann mir jemand bezüglich dieser Definition weiterhelfen bzw. was muss ich tun, um diesen Film sehen zu können?

Wäre toll, wenn mir jemand helfen würde Smile

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"Personensorgeberechtigt"? - von Shary21 - 15.04.2010, 20:35
RE: "Personensorgeberechtigt"? - von Siria - 15.04.2010, 20:44
RE: "Personensorgeberechtigt"? - von Shary21 - 15.04.2010, 20:51
RE: "Personensorgeberechtigt"? - von Cryptic - 15.04.2010, 22:02
RE: "Personensorgeberechtigt"? - von glurak95 - 15.04.2010, 22:06
RE: "Personensorgeberechtigt"? - von Kei-sama - 17.04.2010, 11:40
RE: "Personensorgeberechtigt"? - von la azula - 17.04.2010, 12:02

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