Keine Panik - das Thema ist weniger juristisch als es klingt, eigentlich eher eine Frage des gesunden Menschenverstands!
Beim Studieren meiner Jura-Unterlagen stolperte ich gerade mal wieder über meinen Lieblingsunterschied zwischen dem englischen/kanadischen/US-amerikanischen und dem deutschen Recht... die sogenannte "Thin Skull Rule".
Das Bild, das dahinter steht, ist Folgendes: Stellt euch vor, jemand hat - aus welchen Gründen auch immer - eine zu dünne Schädeldecke. Jemand haut drauf und knackt dabei den Schädel des Opfers, das daraufhin tot ist. Das Opfer wäre nicht gestorben, wenn es eine normaldicke Schädeldecke gehabt hätte.
Das Gleiche gilt für ähnliche Situationen, in denen das Opfer durch irgendeine medizinische Schwäche eine Verletzung erleidet, die über das normale Maß hinausgeht (z.B. Bluterkrankheit).
Das deutsche Recht sagt: Der arme Schläger, der konnte ja nicht ahnen, dass sein Opfer so emfindlich ist und gleich tot umfällt! Das war für ihn nicht vorhersehbar, er ist dafür nicht verantwortlich.
Das kanadische (und englische und US-amerikanische) Recht sagt: Der Schläger muss damit rechnen, dass sein Opfer irgendwelche medizinischen Schwächen hat. Demnach ist der Schläger vollständig für den Tod des Opfers verantwortlich.
Wie seht ihr das?
Ich muss allerdings dazu sagen: Die Frage bezieht sich rein auf die Schuld an der ganzen Angelegenheit. Strafrechtlich ist der Täter sowieso nicht für den Tod dranzukriegen, weil er keinen Tötungsvorsatz hatte.
Jetzt meine Ansicht:
Also, ich gebe zu, ich halte es auch für nur begrenzt vorhersehbar, dass das Opfer eine zu dünne Schädeldecke hat und deshalb sofort tot ist. Nur die Frage ist ja, wem weise ich das Risiko dafür zu?
Und Draufschlagen ist sowieso falsch, deshalb weise ich persönlich das Risiko lieber dem Schläger zu (egal, ob es jetzt tatsächlich vorhersehbar war oder nicht) als dem Opfer!
Wobei das Opfer ja eh tot ist oo.
Also, wie seht ihr die Sache? Seht ihr das genauso wie ich und das deutsche Recht hat einen Knall, oder findet ihr diese "Der Täter konnte das ja vorher nicht wissen"-Logik sinnvoll? Wenn ja, warum - wenn nein, warum nicht?
Und wie würdet ihr es einschätzen, wenn das Opfer stirbt, weil es - z.B. aus religiösen Gründen - eine Bluttransfusion verweigert hat? Auch Schuld des Täters, weil er die Verletzung überhaupt erst verursacht hat? Oder Schuld des Opfers, weil es ja selbst aktiv die Bluttransfusion verweigert hat und ja die Wahl gehabt hätte, sie anzunehmen? Oder schätzt ihr eine Bluttransfusionsverweigerung aus Überzeugung genauso ein wie eine medizinische Schwäche?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.11.2007, 17:49 von Siria. )
Beim Studieren meiner Jura-Unterlagen stolperte ich gerade mal wieder über meinen Lieblingsunterschied zwischen dem englischen/kanadischen/US-amerikanischen und dem deutschen Recht... die sogenannte "Thin Skull Rule".
Das Bild, das dahinter steht, ist Folgendes: Stellt euch vor, jemand hat - aus welchen Gründen auch immer - eine zu dünne Schädeldecke. Jemand haut drauf und knackt dabei den Schädel des Opfers, das daraufhin tot ist. Das Opfer wäre nicht gestorben, wenn es eine normaldicke Schädeldecke gehabt hätte.
Das Gleiche gilt für ähnliche Situationen, in denen das Opfer durch irgendeine medizinische Schwäche eine Verletzung erleidet, die über das normale Maß hinausgeht (z.B. Bluterkrankheit).
Das deutsche Recht sagt: Der arme Schläger, der konnte ja nicht ahnen, dass sein Opfer so emfindlich ist und gleich tot umfällt! Das war für ihn nicht vorhersehbar, er ist dafür nicht verantwortlich.
Das kanadische (und englische und US-amerikanische) Recht sagt: Der Schläger muss damit rechnen, dass sein Opfer irgendwelche medizinischen Schwächen hat. Demnach ist der Schläger vollständig für den Tod des Opfers verantwortlich.
Wie seht ihr das?
Ich muss allerdings dazu sagen: Die Frage bezieht sich rein auf die Schuld an der ganzen Angelegenheit. Strafrechtlich ist der Täter sowieso nicht für den Tod dranzukriegen, weil er keinen Tötungsvorsatz hatte.
Jetzt meine Ansicht:
Also, ich gebe zu, ich halte es auch für nur begrenzt vorhersehbar, dass das Opfer eine zu dünne Schädeldecke hat und deshalb sofort tot ist. Nur die Frage ist ja, wem weise ich das Risiko dafür zu?
Und Draufschlagen ist sowieso falsch, deshalb weise ich persönlich das Risiko lieber dem Schläger zu (egal, ob es jetzt tatsächlich vorhersehbar war oder nicht) als dem Opfer!
Wobei das Opfer ja eh tot ist oo.
Also, wie seht ihr die Sache? Seht ihr das genauso wie ich und das deutsche Recht hat einen Knall, oder findet ihr diese "Der Täter konnte das ja vorher nicht wissen"-Logik sinnvoll? Wenn ja, warum - wenn nein, warum nicht?
Und wie würdet ihr es einschätzen, wenn das Opfer stirbt, weil es - z.B. aus religiösen Gründen - eine Bluttransfusion verweigert hat? Auch Schuld des Täters, weil er die Verletzung überhaupt erst verursacht hat? Oder Schuld des Opfers, weil es ja selbst aktiv die Bluttransfusion verweigert hat und ja die Wahl gehabt hätte, sie anzunehmen? Oder schätzt ihr eine Bluttransfusionsverweigerung aus Überzeugung genauso ein wie eine medizinische Schwäche?