(28.06.2012, 15:59)Schaf schrieb: Aber zur Körperverletzung: Es hat doch eigentlich gar keine gesundheitlichen Nebenwirkungen, soweit ich das verstanden habe? Gibt ja auch Männer die das aus nicht religiösen Motiven tun. Wenn das aber passiert, während der Säugling unbetäubt ist und den Schmerz vollauf spürt, nochdazu kein Arzt dabei ist, dann find ich das Gesetz gerechtfertigt. (Klärt mich mal einer auf?)
Jemandem unwillentlich die Haare schneiden darf man ja auch nicht, obwohl es auch nicht wehtut. (Im Schlaf z.B.)
Und ich finde das Urteil eigentlich gut - wenn der Junge das später freiwillig machen lassen will, kann er das ja noch, aber dazu gezwungen werden ist keine gute Sache.