Wheeee! ^^ *toll find*
Darf ich dazu auch was sagen? ^^ Nja, ich mach den Text ganz klein, damit ich Keinem die Spannung nehme...
Fall 1 ähnelt dem klassischen Lehrbuchfall der "Trierer Weinversteigerung". Antwort ist: Nein, er muss nicht zahlen, weil er keinen Rechtsbindungswillen hatte. Daher ist seine Willenserklärung nicht wirksam! ^^
Problematisch wird es natürlich, so etwas in der Praxis durchzusetzen, aber danach ist ja nicht gefragt ^^".
Fall 2: Da gibt's so ne Regelung, dass man's so sagen muss, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung der Inhalt auch beim Gegenüber ankommt. Soweit ich mich erinnere, gab es aber keine Pflicht, nachzufragen, ob er's verstanden hat.
Fall 3: Das kann er, wenn ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde. Dafür sind ein übereinstimmendes Angebot und Annahme nötig. Das erste Angebot mit 5000 Euro wurde abgelehnt, deshalb ist das zweite ein neues Angebot, das erst angenommen werden muss. Daher: nix Kaufvertrag, nix Geld.
Fall 4: Natürliche Personen sind z.B. du oder ich - Geburt/Tod. Juristische Personen sind z.B. Firmen - Gründung/Auflösung.
Joa, das war natürlich jetzt nicht klausurfähig formvollendet, bin eher so direkt auf die Probleme draufgesprungen.
Ich weiß, dass der Thread eigentlich nicht für mich gedacht war - ich hab nur so große Freude dran, am Morgen schnell ein paar Fälle zu lösen! ^_^
Darf ich dazu auch was sagen? ^^ Nja, ich mach den Text ganz klein, damit ich Keinem die Spannung nehme...
Fall 1 ähnelt dem klassischen Lehrbuchfall der "Trierer Weinversteigerung". Antwort ist: Nein, er muss nicht zahlen, weil er keinen Rechtsbindungswillen hatte. Daher ist seine Willenserklärung nicht wirksam! ^^
Problematisch wird es natürlich, so etwas in der Praxis durchzusetzen, aber danach ist ja nicht gefragt ^^".
Fall 2: Da gibt's so ne Regelung, dass man's so sagen muss, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung der Inhalt auch beim Gegenüber ankommt. Soweit ich mich erinnere, gab es aber keine Pflicht, nachzufragen, ob er's verstanden hat.
Fall 3: Das kann er, wenn ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde. Dafür sind ein übereinstimmendes Angebot und Annahme nötig. Das erste Angebot mit 5000 Euro wurde abgelehnt, deshalb ist das zweite ein neues Angebot, das erst angenommen werden muss. Daher: nix Kaufvertrag, nix Geld.
Fall 4: Natürliche Personen sind z.B. du oder ich - Geburt/Tod. Juristische Personen sind z.B. Firmen - Gründung/Auflösung.
Joa, das war natürlich jetzt nicht klausurfähig formvollendet, bin eher so direkt auf die Probleme draufgesprungen.
Ich weiß, dass der Thread eigentlich nicht für mich gedacht war - ich hab nur so große Freude dran, am Morgen schnell ein paar Fälle zu lösen! ^_^