Ja, natürlich geht es auch kürzer. Das Problem ist nur, dass es bisher nur wenige Gerichtsurteile dazu gibt, welche Formulierung sinnvoll ist und wie ausführlich der Text sein muss. Daher ist es sicherer, eine längere Version zu verwenden. Vermutlich würde aber auch ein kürzerer Text genügen: "Ich bestätige, dass die verlinkten Websites zum Zeitpunkt der Linksetzung einwandfrei waren, hafte jedoch nicht für den Inhalt der verlinkten Websites, sofern sich die Inhalte nach dem Zeitpunkt der Linksetzung verändert haben".
Ist aber wie gesagt alles juristisch etwas unklar.
Ist aber wie gesagt alles juristisch etwas unklar.