Da es erst danach auf der Website stand, hast du deinen Vertrag also zu anderen Konditionen (d.h. ohne dieses Surf-Dingens) abgeschlossen. So zumindest nach deutschem Vertragsrecht, ich vermute aber stark, dass euers in der Schweiz auch nicht sonderlich anders aussieht. Das ist ein einfaches Grundprinzip - der Vertrag enthält das, worüber du dich mit dem Verkäufer geeinigt hast.
Du kannst aber natürlich beim Verkäufer anfragen, ob du sowas auch bekommen kannst - wobei es möglich ist, dass er ablehnt, aber fragen kostet ja nichts.
Wenn dein Fall in Deutschland spielen würde, könnte man noch überlegen mit Fernabsatz und so, ob du deinen alten Vertrag widerrufen kannst ohne Nachteile und dann einfach schnell den neuen abschließt. Da die Fernabsatz-Geschichte aber über eine EU-Richtlinie nach Deutschland gekommen ist und die Schweiz ja nicht in der EU ist, hab ich keine Ahnung, ob ihr solche Regeln auch habt oder nicht oo".
Du kannst aber natürlich beim Verkäufer anfragen, ob du sowas auch bekommen kannst - wobei es möglich ist, dass er ablehnt, aber fragen kostet ja nichts.
Wenn dein Fall in Deutschland spielen würde, könnte man noch überlegen mit Fernabsatz und so, ob du deinen alten Vertrag widerrufen kannst ohne Nachteile und dann einfach schnell den neuen abschließt. Da die Fernabsatz-Geschichte aber über eine EU-Richtlinie nach Deutschland gekommen ist und die Schweiz ja nicht in der EU ist, hab ich keine Ahnung, ob ihr solche Regeln auch habt oder nicht oo".