Das Urteil steht eigentlich in Konfrontation mit der Deklaration der Menschenrechte, nach denen er nicht verurteilt werden dürfte. Siehe Artikel 11.
Allerdings sind die Gräueltaten der NS-Verbrecher auch nicht Menschenrechtskornform. Aber die gab es damals sowieso noch nicht.
Kriegsverbrechen sind allerdings ausgeschlossen, sofern die Urteile von einem Internationalen Kriegsgerichtsdingsi kommen. afaik. Was hier ja nicht der Fall ist.
Außerdem kann man nicht Jeden, der während des NS-Regimes einen Juden getötet hat, dafür verantwortlich machen. Weswegen ja nur die Köpfe vors Kriegsgericht kamen.
Aber man muss es so sehen. Immerhin gibt es in diesem Fall überhaupt ein Urteil. In anderen Fällen gibt es keines. In diesen sind die Verbrechen aber, zumindest meiner Meinung nach, schlimmer.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.05.2011, 19:14 von Karboilt. )
Zitat:2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Quelle: http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Langu...LangID=ger
Allerdings sind die Gräueltaten der NS-Verbrecher auch nicht Menschenrechtskornform. Aber die gab es damals sowieso noch nicht.
Kriegsverbrechen sind allerdings ausgeschlossen, sofern die Urteile von einem Internationalen Kriegsgerichtsdingsi kommen. afaik. Was hier ja nicht der Fall ist.
Außerdem kann man nicht Jeden, der während des NS-Regimes einen Juden getötet hat, dafür verantwortlich machen. Weswegen ja nur die Köpfe vors Kriegsgericht kamen.
Aber man muss es so sehen. Immerhin gibt es in diesem Fall überhaupt ein Urteil. In anderen Fällen gibt es keines. In diesen sind die Verbrechen aber, zumindest meiner Meinung nach, schlimmer.