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5 Jahre für John Demjanjuk - Deutsche Rechtssprechung zu lasch?
Beitrag: #1
vom - 5 Jahre für John Demjanjuk - Deutsche Rechtssprechung zu lasch?
Der ehemalige KZ-Wachmann John Demjanjuk, dem vorgeworfen wird, 28 000 KZ-Häftlinge im Vernichtungslager Sobibor unter Beihilfe getötet zu haben, ist vergangenen Donnerstag zu fünf Jahren Haft verurteil worden - zu wenig, wie viele finden.
Zudem wurde er - begründet durch seine aufgrund seiner Gebrechlichkeit und seiner fehlenden Staatsbürgerschaft nicht vorhandene Fluchtgefahr - vorerst aus der Haft entlassen (bis das Urteil rechtskräftig ist.)

[Bild: topTeaser_crop_John-Demjanjuk-im-Landger...-nchen.jpg]
Quelle: http://www.augsburger-allgemeine.de/poli...53641.html

SZ-online schrieb:Das Landgericht hatte den gebürtigen Ukrainer nach einem 18-monatigem Prozess verurteilt wegen Beihilfe zum Mord an 28.000 Juden. Doch zugleich hatten die Richter den Haftbefehl gegen ihn außer Vollzug gesetzt, bis das Urteil rechtskräftig ist. Es bestehe keine Fluchtgefahr bei dem kranken und staatenlosen Mann.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/john...-1.1097248

Hier ist nochmal ein grober Überblick über den Fall nachzulesen:
http://www.stern.de/panorama/fall-des-kz...84360.html


Wie steht ihr zu diesem Urteil?
Haltet ihr die Deutsche Rechtssprechung in solchen Fällen generell für zu mild?

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5 Jahre für John Demjanjuk - Deutsche Rechtssprechung zu lasch? - von Bisaflor9 - 13.05.2011, 18:12

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