Noch mal der Vollständigkeit halber: Der Download ist nicht generell straffrei. Was Iru aber meint (und damit hat er völlig Recht), ist, dass der Download "legal aussehender" Dateien straffrei ist. Bei Youtube darf Normalmensch davon ausgehen, dass sie kontrollieren, was hochgeladen wird, und dass sie (meines Wissens) auch eine Abgabe an die Künstler zahlen. Zumal die Künstler, die das nicht wollen, ja wie gesagt auch die Möglichkeit haben, ihre Inhalte sperren zu lassen.
Daher würde ich schon sagen, dass man Youtube-Inhalte als legal ansehen darf, damit darf man sie auch straflos runterladen.
Das gilt aber nicht für alle Quellen, nämlich nicht für solche, bei denen einem schon der gesunde Menschenverstand sagt, dass da gerade illegale Dateien verteilt werden (Beispiel Rapidshare). Das Stichwort des Urheberrechtsgesetzes dazu lautet "offensichtlich rechtswidrige Vorlage", vgl. § 53 Abs. 1 UrhG. Diese Formulierung kam meines Wissens vor einigen Jahren bei einer Reform des Urheberrechts dazu, insbesondere um den Downloads aus Tauschbörsen einen Riegel vorzuschieben.*)
Das wollte ich nur noch einmal dazusagen, bevor ihr jetzt alle anfangt, überall illegal downzuloaden. In welchem Umfang die jeweiligen Downloads tatsächlich juristisch verfolgt werden, steht natürlich auf einem anderen Blatt, aber wenn ihr schon nach der Rechtslage fragt, sollt ihr sie auch bekommen.
*) Auch hier der Vollständigkeit halber: Nicht alle Downloads aus Filesharing-Programmen sind automatisch illegal. Es kommt auch hier darauf an, ob der Herunterladende vernünftigerweise davon ausgehen darf, dass die angebotene Datei legal ist, d.h. dass sie vom Künstler selbst oder einer von ihm autorisierten Person zum Download angeboten wird. Das dürfte aber im Normalfall nicht der Fall sein - wenn Künstler sowas machen, wählen sie ja wohl eher nicht eine Tauschbörse dafür, sondern verteilen die Lieder auf ihrer Website. Aber theoretisch ist es denkbar, dass auch per Filesharing erlangte Lieder legal sein können, sofern der Künstler damit einverstanden ist.
Problem an Filesharing-Programmen ist aber, dass man in der Regel auch den Upload seiner eigenen Dateien erlauben muss, damit man runterladen kann. Und damit seid ihr automatisch im illegalen Bereich, es sei denn, ihr bietet nur Lieder an, die ihr selbst produziert habt. Für Lieder, die ihr von einer gekauften CD gezogen oder anderswo runtergeladen habt, habt ihr nie das Recht, diese im Internet an eine unbegrenzte Personenzahl weiterzuverteilen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.01.2011, 10:39 von Siria. )
Daher würde ich schon sagen, dass man Youtube-Inhalte als legal ansehen darf, damit darf man sie auch straflos runterladen.
Das gilt aber nicht für alle Quellen, nämlich nicht für solche, bei denen einem schon der gesunde Menschenverstand sagt, dass da gerade illegale Dateien verteilt werden (Beispiel Rapidshare). Das Stichwort des Urheberrechtsgesetzes dazu lautet "offensichtlich rechtswidrige Vorlage", vgl. § 53 Abs. 1 UrhG. Diese Formulierung kam meines Wissens vor einigen Jahren bei einer Reform des Urheberrechts dazu, insbesondere um den Downloads aus Tauschbörsen einen Riegel vorzuschieben.*)
Das wollte ich nur noch einmal dazusagen, bevor ihr jetzt alle anfangt, überall illegal downzuloaden. In welchem Umfang die jeweiligen Downloads tatsächlich juristisch verfolgt werden, steht natürlich auf einem anderen Blatt, aber wenn ihr schon nach der Rechtslage fragt, sollt ihr sie auch bekommen.
*) Auch hier der Vollständigkeit halber: Nicht alle Downloads aus Filesharing-Programmen sind automatisch illegal. Es kommt auch hier darauf an, ob der Herunterladende vernünftigerweise davon ausgehen darf, dass die angebotene Datei legal ist, d.h. dass sie vom Künstler selbst oder einer von ihm autorisierten Person zum Download angeboten wird. Das dürfte aber im Normalfall nicht der Fall sein - wenn Künstler sowas machen, wählen sie ja wohl eher nicht eine Tauschbörse dafür, sondern verteilen die Lieder auf ihrer Website. Aber theoretisch ist es denkbar, dass auch per Filesharing erlangte Lieder legal sein können, sofern der Künstler damit einverstanden ist.
Problem an Filesharing-Programmen ist aber, dass man in der Regel auch den Upload seiner eigenen Dateien erlauben muss, damit man runterladen kann. Und damit seid ihr automatisch im illegalen Bereich, es sei denn, ihr bietet nur Lieder an, die ihr selbst produziert habt. Für Lieder, die ihr von einer gekauften CD gezogen oder anderswo runtergeladen habt, habt ihr nie das Recht, diese im Internet an eine unbegrenzte Personenzahl weiterzuverteilen.