(30.08.2010, 17:13)Lizardon schrieb: also ich biete 32k für dein Klumpen
Also *Sascha* schreibt noch das er den Kohleklumpen nicht mehr besitzt und du bietest? Etwas unlogisch, aber gut.
Ebenso ist es nicht erlaubt ein Datum nachträglich vorzulegen. Das Datum darf man ERST ändern, wenn die Zeit verstrichen ist. Demnach muss *Sascha* dafür sorgen einen Kohleklumpen zu bekommen.
Ebenso geht die Versteigerung noch bis zum 2 September 19 Uhr.
Ansonsten muss mit einer fetten Verwarnung gerechnet werden.
Edit: Ebenso bekommt *Sascha* jetzt erstmal eine Verwarnung. 1. Wegen dem Verkauf von dem Kohleklumpens ausserhalb der Versteigerung, was nicht legitim ist und 2. da er denkt uns für Blöd verkaufen zu können ^^