wenn er wirklich gefälschte karten an dich verkauft, dann kannst du ihn richtig schon anzeigen und das wird teuer (also verkauf von urheberrechtlichgeschützen fälschung--> gesetz zum plagiatverkauf)
und ich würde das ebay melden, denn die karte ist eindeutig gefälsch
ich hatte auch mal welche angedreht bekommen das war meine reaktion:
daraufhin nam der verkäufer die karten anstandslos zurück
also da hast du noch gute chancen
und ich würde das ebay melden, denn die karte ist eindeutig gefälsch
ich hatte auch mal welche angedreht bekommen das war meine reaktion:
Zitat:Hallo,
ich habe heute Ihre Karten erhalten, jedoch war ich sehr schockiert, dass 65 Karten Plagiate sind.
Aus rechtlicher Sicht liegt ein Sachmangel nach $434 BGB vor, da der Artikel nicht den erwarteten Zustand hat (da es sich um Fälschungen handelt, nach §17 UrhG muss für die Verbreitung die Zustimmung der Urhebers vorliegen) ich weiß nicht, wo sie diese Karten erworben haben, jedoch haben sie sich durch den Verkauf dieser eigentlich strafbar gemacht. Zur Information:
http://testberichte.ebay.de/Faelschungen...0009264892
Nach §437 Nr.1 kann ich von Ihnen, trotz Gewährleistungsausschluss, Nacherfüllung fordern, d.h. die Ersetzung der gefälschten Karten durch die Originale.
Ich möchte aber nicht gleich rechtliche Schritte vorgehen und Ihnen die Gelegenheit sich zu äußern.
daraufhin nam der verkäufer die karten anstandslos zurück
also da hast du noch gute chancen