(22.06.2010, 17:57)dragonfly1989 schrieb: Nachdem Moins gebot ungültig war gelten noch die 2700 p von DDO.
Richtig. Moin's Gebot is Ungültig ^^ Demnach gehen weiterhin die 2700P von DDO in Ordnung!
dragonflys magische Versteigerung
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