Naja DDO nicht 100%ig korrekt laut deutschem Recht bist du unter 7 nicht geschäftsfähig und darfst gar nichts kaufen/verkaufen. Allerdings denk ich nicht das User unter 7 hier sind (das wäre 1. oder 2. Klasse) die können noch nichtmal richtig lesen und schreiben.
Ab 7 ist man beschränkt geschäftsfähig, das heißt du kannst das Geld das dir von Dritten (z.B. Eltern) zur freien Verfügung (z.B. Taschengeld) überlassen wurde, für das ausgeben was du willst/darfst.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.06.2010, 13:49 von Power. )
Ab 7 ist man beschränkt geschäftsfähig, das heißt du kannst das Geld das dir von Dritten (z.B. Eltern) zur freien Verfügung (z.B. Taschengeld) überlassen wurde, für das ausgeben was du willst/darfst.