Habe mich mal schlau gemacht:
Für einen offiziellen Nebenjob, für den auch die gesetzlichen Abgaben (30 % des Lohnes) bezahlt werden, ist das Mindestalter 15, Jugendarbeitsschutzgesetz § 7 Mindestalter für die Beschäftigung
--> ausgenommen Betriebspraktika welche durchaus bezahlt werden können
Es dürfen lediglich im privaten Bereich kleine "Handreichungen" auch gegen Bezahlung erfolgen, dann ist man versichert, ansonsten nämlich nicht. Also zum Besipiel als Bauhelfer.
Ja so sieht das aus...
Sorry Samler..sieht dann ja nicht ganz so gut für dich aus. Aber jetzt kommt ja bald der Winter --> Schnee schaufeln!!!
Für einen offiziellen Nebenjob, für den auch die gesetzlichen Abgaben (30 % des Lohnes) bezahlt werden, ist das Mindestalter 15, Jugendarbeitsschutzgesetz § 7 Mindestalter für die Beschäftigung
--> ausgenommen Betriebspraktika welche durchaus bezahlt werden können
Es dürfen lediglich im privaten Bereich kleine "Handreichungen" auch gegen Bezahlung erfolgen, dann ist man versichert, ansonsten nämlich nicht. Also zum Besipiel als Bauhelfer.
Ja so sieht das aus...
Sorry Samler..sieht dann ja nicht ganz so gut für dich aus. Aber jetzt kommt ja bald der Winter --> Schnee schaufeln!!!