(10.05.2010, 15:31)ludicard.de schrieb: Hey,
also als Händler kann ich sagen das man trotz profesioneller Verwaltungssoftware immer mal was mehr oder zu wenig einstellt. Deswegen stehe ich hier natürlich auf der Seite des Händlers.
Ist mir auch schon passiert aber ich schlage dann eben immer ein großzügiges Ersatzangebot vor wobei es natürlich hier so aussieht das der Händler mit ABsicht keine Karten mehr hat.
Rechtlich gesehen besteht immer die Möglichkeit eine Kaufvertrag wegen Irrtumsfehler anzufechten! Auch für den Verkäufer. Du kannst es drauf anlegen aber wenn ers auch macht bekommt er sicher recht. Mehr als eine Verwarnung von Ebay und eine Menge Aufwand bleibt dann nicht übrig.
Eine ganze Basis 1. Edition bekomme ich sicher nicht zusammen, allerdings weiss ich nicht was hier in meinen Kisten noch so schlummert.
ich sehe das auch so, da ich mich auch ärgern würde, wenn jemand gerade mal einen 1€ für die komplette serie bezahlt.
Auch wenn er es wegen Irrtum anfechtet hätte er es ja auch früher merken können, oder?
ich bin der meinung er will den artikel einfach nur nicht für den preis abgeben, denn zwischen den angeboten lag über eine stunde zeit, also hat man nicht ausversehen 2. mal einen artikel reingestellt (dann wäre es kürzer hintereinander gewesen) erstrecht weil ebay ja auch emails verschickt mit "ihr artikel wurde erfolgreich erstellt" und davon hat er dann wohl 2 bekommen und bei 7 Tagen laufzeit merkt man das doch wohl!!