(10.05.2010, 15:10)Lux schrieb: Jo, das hat er dann auch verdient :-)
also als händler weiß man doch, dass man dinge die man in ebay setzt als angebot gelten also rechtkräftig sind. da achtet man doch drauf oder schließt ausverkaufte artikel in den agbs aus
(10.05.2010, 15:10)Dexxtar schrieb: ja du kannst drauf bestehen das er die waren schickt oder du kaufst die Sammlung wo anders und er muss dir die differens zahlen die du mehr bezahlen musste.die rechnung wird groß