lol... aber wir sind hier nicht auf ebay... ausserdem lies dir einfach das hier durch:
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.04.2010, 17:18 von Infernape. )
(13.03.2010, 10:20)Uruviel schrieb: Regeln für den Sofortkaufdamit sollte egtl alles klar sein^^
Für die zukünftigen Versteigerungen, welche nach diesem Beitrag entstehen, gilt, dass keine Sofortkäufe mehr gemacht werden können, wenn schon jemand Geboten hat.
Früher konnte man nach einem abgegeben Gebot noch Sofortkauf gemacht werden, aber wir finden das dies gegenüber den Bietern unfair ist.
Hiermit ist die Regulung absofort wirksam. Es wirkt sich NICHT rückkoppelt auf schon abgeschlossene Verhandlungen aus!
~Uruviel