Für die zukünftigen Versteigerungen, welche nach diesem Beitrag entstehen, gilt, dass keine Sofortkäufe mehr gemacht werden können, wenn schon jemand Geboten hat.
Früher konnte man nach einem abgegeben Gebot noch Sofortkauf gemacht werden, aber wir finden das dies gegenüber den Bietern unfair ist.
Hiermit ist die Regulung absofort wirksam. Es wirkt sich NICHT rückkoppelt auf schon abgeschlossene Verhandlungen aus!
~Uruviel
Früher konnte man nach einem abgegeben Gebot noch Sofortkauf gemacht werden, aber wir finden das dies gegenüber den Bietern unfair ist.
Hiermit ist die Regulung absofort wirksam. Es wirkt sich NICHT rückkoppelt auf schon abgeschlossene Verhandlungen aus!
~Uruviel