(20.11.2009, 16:10)Schaf schrieb: Frage:
Wie weit gilt eigentlich das der-darf-meine-Briefe-nicht-angucken Gesetz? Also Briefgeheimnis. Und zwar seitens Eltern. Ich meine dürften die theoretisch meine Briefe usw. Lesen?
Hi Schaf oO!
Das sogenannte Briefgeheimnis/Postgeheimnis gilt sowohl für Kinder als auch Erwachsene - ebenso wie die berühmt berüchtigte Privatsphäre! Allerdings unterliegen Eltern wiederrum der Aufsichtspflicht für ihre Kinder... Gesetzlich gesehen dürfen Eltern (bis zum vollendeten 18ten Lebensjahr) somit die Post ihrer Kinder öffnen - ohne dass sie sich etwas vorzuwerfen haben (außer natürlich ein eingeschränktes Vertrauen...) - müssen es allerdings nicht!
(20.11.2009, 16:10)Schaf schrieb: [...] Weil letztens mal wer gesagt hat, das Erziehungsberechtigte es dürfen, um zu kontrollieren oder so... (Ich handel ja mit Drogen und so... oo" )
Finde es nämlich ziemlich lästig einen offenen Brief in die Hand gedrückt zu bekommen wo mein namen drauf steht. (so unwichtig wie er ist hin oder her)
Ich kann verstehen, dass du über deine Eltern deswegen ziehmlich sauer bist - wenn man deine Briefe öffnet heißt das ja so viel wie, dass deine Eltern dir nicht 100%ig vertrauen - denn sonst würden sie nicht solche Maßnahmen einleiten...
Von der Moral her würde ich sagen, dass Eltern die Post ihrer Kinder nicht anzurühren haben (es sei denn es bestünde wirklich ein Verdacht - aber das sind Ausnahmefälle!)!
Wenn man Kinder zu sehr versucht zu kontrollieren und asuzuspionieren werden sie nur noch mehr verheimlichen (da spreche ich wohl teilweise aus eigener Erfahrung...)!
Mach deinen Eltern doch mal den Vorschlag, dass sie - wenn ihnen irgendein Brief etwas suspekt vorkommt - dir über die Schulter gucken dürfen... Wenn das allerdings immer vorkommt ist der Sinn da irgendwie auch verfehlt!
Bis denne
Yuan