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Hi Leute ^o^
Ich hab hier mal was für euch:
http://img408.imageshack.us/my.php?image=bild001el9.jpg
das ist eine Art Klassenarbeit bei mir ^^ und ich möchte doch gerne mal sehen was nicht juristen davon halten oder wie ihr es ohne gesetz es ganz einfach mit Logik lösen würdest XD
Die Klausur hatte übrigens nen Schnitt von 5,0 ich habe allerdings nicht Mitgeschrieben. (Eigentlich schade, denn ich find die so einfach xD)
Naja wer keine lust dazu hat braucht es auch nicht machen, dumme kommentare wie, dass ich mir sowas schenken soll will ich auch nicht lesen, es ist nur zum spaß gemacht und ich erwarte hier auch keine Gesetze oder sowas, alleine Logik.
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1.. Ich würd sagen schon.. weil.. das halt so is xD
2.. Jah, denk schon o.o
3.. Nein.. Da ja kein Vertrag vorliegt.. Is jah nur mündlich abgesprochen worden..
4.. öhm.. i dunno?! xD
Naja.. hab davon keine Ahnung xD Aber ich hab's versucht.. *g*
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ich würde mal sagen, um das logisch zu lösen muss man erstmal wissen, wie die Gesetze hierzu aussehen...
nja, egal, ich hab grad iwie nichts zu tun, also... xD
ok. o.o
aber erstmal vorweg:
Zitat:(Erstatten Sie ein Rechtsgutachten.)
aha. ein was? kann man das essen? ^o^
1. würd ich sagen dass er zahlen muss, weil er nunmal mit dem Fähnchen gewinkt hat, und... öhm.... nja, da kann ja jeder kommen und sagen "ich musste winken, weil da meine Traumfrau stand". xD
2. öhm, iwie blick ich da jetzt nicht ganz. xD ahjo, mom. o.o
Also wenn der E-Typi das nit checkt, dann kann die Kündigung auch nit wirksam sein, weil er ja nit weiß, was der andere Typ da überhaupt von ihm wollte. xD
3. öhm kA, ich würd mal sagen, dass solang hier keiner nachweisen kann, dass dieses Telefongespräch stattgefunden hat, solang nit. Aber ich hab da nit den blassesten Schimmer von, also egal. xD
4. Wenn Blubb im klaren Verhältnis zu Käsesahnetorte steht, und man dann den Kehrbruch mit der Gesamtsumme multipliziert, und die physikalischen zusammenhänge errechent dann...
...hab ich immernoch keine Ahnung. xD
looool, ich frag mich grad iwie, wieso ich das jetzt beantwortet hab, aber egal. xD ich nehm mal an, es is jetzt auch nicht so das, was ich unbedingt wissen muss, oder? xD
btw: du wolltest Logik, da hast du sie. Nur leider ist meine Logik genau so viel wie Schwachsinn, also... xD
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Zu 1, 2 und 4 hab ich jetzt nix, aber zu 3.:
Es ist ja nichts festgelegt worden, somit ist das Auto immer noch im Besitz des Verkäufers, der kann entscheiden ob er es ihm verkauft oder nicht o.o
Ich würd sagen, K hat sich verpokert xD
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Ein Rechtsgutachten ist sowas wie nen Aufsatz Bisa, sowas brauchst du nicht schreiben, sowas stell ich hier in einer Woche rein, als lösung halt. XD
Zu euren Lösungen, es ist in ansätzen gar nicht mal schlecht (so viel es dazu das man Logik im Jurastudium nicht braucht.)
Naja ich will euch noch keine Lösung verraten, mach ich bald, aber es sind richtige sachen dabei.
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1. Ich denke, dass er zahlen muss. Es ist seine eigene Dummheit, wenn er mit dem blauen Bogen winkt. Er hätte ja normal winken können, dann wäre es ja etwas anderes gewesen. Gewunken ist gewunken. Er muss zahlen.
2. Er ist nicht in der Lage den anderen zu verstehen, also kann er auch zu nichts zustimmen etc. Es muss wenigstens für ihn übersetzt werden. Er kann ja nichts dafür, wenn er die deutsche Sprache nicht versteht. Nein, ist nicht wirksam.
3. Nein, da dies nur telefonisch und nicht vertraglich abgehandelt wurde, imo. Es war lediglich ein Angebot am Telefon ohne Zeugen und der andere hat abgelehnt. Also muss er den Wagen später nicht verkaufen.
4. Das weiß ich nicht.
Das hier ist alles, wie ich es mir denke. Naja, muss nicht richtig sein.
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Wheeee! ^^ *toll find*
Darf ich dazu auch was sagen? ^^ Nja, ich mach den Text ganz klein, damit ich Keinem die Spannung nehme...
Fall 1 ähnelt dem klassischen Lehrbuchfall der "Trierer Weinversteigerung". Antwort ist: Nein, er muss nicht zahlen, weil er keinen Rechtsbindungswillen hatte. Daher ist seine Willenserklärung nicht wirksam! ^^
Problematisch wird es natürlich, so etwas in der Praxis durchzusetzen, aber danach ist ja nicht gefragt ^^".
Fall 2: Da gibt's so ne Regelung, dass man's so sagen muss, dass nach allgemeiner Lebenserfahrung der Inhalt auch beim Gegenüber ankommt. Soweit ich mich erinnere, gab es aber keine Pflicht, nachzufragen, ob er's verstanden hat.
Fall 3: Das kann er, wenn ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde. Dafür sind ein übereinstimmendes Angebot und Annahme nötig. Das erste Angebot mit 5000 Euro wurde abgelehnt, deshalb ist das zweite ein neues Angebot, das erst angenommen werden muss. Daher: nix Kaufvertrag, nix Geld.
Fall 4: Natürliche Personen sind z.B. du oder ich - Geburt/Tod. Juristische Personen sind z.B. Firmen - Gründung/Auflösung.
Joa, das war natürlich jetzt nicht klausurfähig formvollendet, bin eher so direkt auf die Probleme draufgesprungen.
Ich weiß, dass der Thread eigentlich nicht für mich gedacht war - ich hab nur so große Freude dran, am Morgen schnell ein paar Fälle zu lösen! ^_^
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Das du das kannst ist klar und das deine antworten richtig sind auch oo
Eigentlich soll es eher dafür gut sein, dass sich die anderen etwas mit alltäglichen Problemen beschäftigen und etwas logik dabei entwickeln
PS.: Wer jetzt noch nicht versucht hat und nicht unbedingt die richtigen Antworten haben will, der überliest am besten GPs Lösung....
Da wir noch mehr Jurastudenten im Board haben: Bitte alle Jurastudenten aus den Jurathema hier raushalten. Wenn ihr mitlösen wollt, dann postet dies bitte in die private Jura-Area, damit die anderen, die keinen schimmer von Jura haben auch noch spaß haben.
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Ja deshalb hab ichs ja auch in gaaaanz kleiner Schrift gepostet, damit ich damit Keinem den Spaß nehme. Und dass es nicht für mich gedacht war, ist mir auch klar (hatte ich doch auch oben gesagt Oo), nur mir war vorhin grad nach dem "kleinen Jura-Snack für zwischendurch" ^^".
Ach ja, btw., viel Glück bei deinen Klausuren demnächst! *dir die Daumen drück*
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