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würde mir auch spaßmachen xD
bitte helft mir ich will endlich in G3
Folgende Karten hab ich (rl) zu verkaufen:
Arceus x ( 1x 94, 1x 95, 2x 96), Rayquaza C x, Dusknoir X, Tangrowth x, salamence x, gengar x, selfe x (deutsch), Raikou & Sui (oben), Lugia (oben), Ho-oh (ganz), Typhlostion, meganium, ampharos, blissey, feraligatr
Interresse? schick mir eine PN
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Ich drück dir die Daumen, dass du den Artikel noch bekommst !
Solange du dein noch Geld hast, ist ja noch mehr oder weniger alles in Ordnung. ^^"
Leider ist es mir auch schon 1-2 mal passiert (bei anderen Verkäufern) und ich bekam dann weder Geld zurück noch den Artikel wegen diverser (schwachsinniger) Ausreden...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.05.2010, 15:21 von Folipurba. )
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(10.05.2010, 15:17)MazeMidori schrieb: Ich drück dir die Daumen, dass du den Artikel noch bekommst !
Solange du noch dein noch Geld hast, ist alles ja noch mehr oder weniger in Ordnung. ^^"
Leider ist es mir auch schon 1-2 mal passiert (bei anderen Verkäufern) und ich bekam dann weder Geld zurück noch den Artikel wegen diverser (schwachsinniger) Ausreden...
hab ich auch schon gehabt hab dann nach 2 Jahren mein Geld wieder bekommen. (na super)
hier hab ich es gleich wieder bekommen, aber ich will lieber die Karten, den hey für 6€ insgesammt die komplette 1. edition Basis, wäre echt nett
mir ist nur letzte woche passiert, das ich karten bekommen hatte von denen die Hälfte gefälscht waren und dann hat der verkäufer ne nette mail von wegen mangel bekommen mit allen Paragraphen (also mangelndes Verbreitungsrecht etc) bekommen und hat den Artikel zurückgenommen, falls mein geld nicht zurück kommt, kann er sich auf ne fette anzeige wegen plagiat verkauf einstellen aber ich denke das wird er wohl machen
@Lux :
finde es auch interessant, da kann ich meine rechtskenntnisse mal anwenden und mein bgb maltritieren
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Hey,
also als Händler kann ich sagen das man trotz profesioneller Verwaltungssoftware immer mal was mehr oder zu wenig einstellt. Deswegen stehe ich hier natürlich auf der Seite des Händlers.
Ist mir auch schon passiert aber ich schlage dann eben immer ein großzügiges Ersatzangebot vor wobei es natürlich hier so aussieht das der Händler mit ABsicht keine Karten mehr hat.
Rechtlich gesehen besteht immer die Möglichkeit eine Kaufvertrag wegen Irrtumsfehler anzufechten! Auch für den Verkäufer. Du kannst es drauf anlegen aber wenn ers auch macht bekommt er sicher recht. Mehr als eine Verwarnung von Ebay und eine Menge Aufwand bleibt dann nicht übrig.
Eine ganze Basis 1. Edition bekomme ich sicher nicht zusammen, allerdings weiss ich nicht was hier in meinen Kisten noch so schlummert.
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(10.05.2010, 15:31)ludicard.de schrieb: Hey,
also als Händler kann ich sagen das man trotz profesioneller Verwaltungssoftware immer mal was mehr oder zu wenig einstellt. Deswegen stehe ich hier natürlich auf der Seite des Händlers.
Ist mir auch schon passiert aber ich schlage dann eben immer ein großzügiges Ersatzangebot vor wobei es natürlich hier so aussieht das der Händler mit ABsicht keine Karten mehr hat.
Rechtlich gesehen besteht immer die Möglichkeit eine Kaufvertrag wegen Irrtumsfehler anzufechten! Auch für den Verkäufer. Du kannst es drauf anlegen aber wenn ers auch macht bekommt er sicher recht. Mehr als eine Verwarnung von Ebay und eine Menge Aufwand bleibt dann nicht übrig.
Eine ganze Basis 1. Edition bekomme ich sicher nicht zusammen, allerdings weiss ich nicht was hier in meinen Kisten noch so schlummert.
ich sehe das auch so, da ich mich auch ärgern würde, wenn jemand gerade mal einen 1€ für die komplette serie bezahlt.
Auch wenn er es wegen Irrtum anfechtet hätte er es ja auch früher merken können, oder?
ich bin der meinung er will den artikel einfach nur nicht für den preis abgeben, denn zwischen den angeboten lag über eine stunde zeit, also hat man nicht ausversehen 2. mal einen artikel reingestellt (dann wäre es kürzer hintereinander gewesen) erstrecht weil ebay ja auch emails verschickt mit "ihr artikel wurde erfolgreich erstellt" und davon hat er dann wohl 2 bekommen und bei 7 Tagen laufzeit merkt man das doch wohl!!
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Ich habe eben gerade 1000 Artikel bei Ebay eingestellt! Meinst du da liest man die Artikel eingestellt Mails durch? Auch ist bei mir alles automatisiert und bei Ebay schaue ich quais nicht rein. Bei mir wird alles in eine Wawi-reingeladen und erst wenn ich auf Rechnung drucken und dann ins Regal fasse merke ich, wenn mal was nicht stimmt.
Man kann einen Kaufvertrag immer im Nachhhinein anfechten. Bleib einfach höfflich und bitte um ein Ersatzangebot. Blos nicht mit Ebay und negativen Berwertung drohen. Das zahlt als Erpressung und kann dann noch für dich dumm ausgehen.
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(10.05.2010, 16:00)ludicard.de schrieb: Ich habe eben gerade 1000 Artikel bei Ebay eingestellt! Meinst du da liest man die Artikel eingestellt Mails durch? Auch ist bei mir alles automatisiert und bei Ebay schaue ich quais nicht rein. Bei mir wird alles in eine Wawi-reingeladen und erst wenn ich auf Rechnung drucken und dann ins Regal fasse merke ich, wenn mal was nicht stimmt.
Man kann einen Kaufvertrag immer im Nachhhinein anfechten. Bleib einfach höfflich und bitte um ein Ersatzangebot. Blos nicht mit Ebay und negativen Berwertung drohen. Das zahlt als Erpressung und kann dann noch für dich dumm ausgehen.
ne ich hab ihm nur das geschickt, was ich geschrieben habe.
ich würde ihm jetzt nicht mit einer negativen bewertung drohen, aber ich hätte wie gesagt gerne die karten.
zum thema irrtum:
http://www.ra-maas.de/2007/04/16/irrtum-...bay-gebot/
Es haftet doch jeder selbst bei seinen Angeboten und ich denke, dass du da anderes reagierst, da du ja eine Entschädigung anbietest.
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Ja, da ist es ja schon beschrieben. Da er das Angebot laut Aussage 2 mal drin hatte ist seine Anfechtung ja glaubhaft.
Ich würde Ihm wie gesagt um Ersatz bitten und ansonsten einfach beobachte. Wenn er die Karten nach eine Zeit wieder einstellt haste Ihn.
Ich hab mir den Händler angeschaut. Wenn man böse wäre, könnte man den ziemlich platt machen und in den Ruin treiben so wie ich das sehe... nein ich mache soetwas nicht.
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Bei ebay gegen Händler vorzugehen kannst eh vergessen. Ist doch komplett darauf ausgelegt dass Händler geschützt und Käufer ausgenommen werden. Nicht mal negativ-Bewertungen kannst du Händlern geben :/
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Wie bitte? Hast du ne Ahnung. Händlern werden wegen Kleinigkeiten die Konten gesperrt, müssen mehr Gebühren als Privatverkäufer zahlen und dürfen Käufer nicht negativ Bewerten!
Ebay hält sich aber ganz einfach aus allem raus, was nicht automatisch abläuft. Egal ob Käufer oder Verkaufer, die tuhen halt immer so als ob es sie nix angeht wenn etwas schief geht. Das hat nix mit Händler oder Privat zu tun.
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