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RBSDS - Peter - 12.02.2011 Großes Singbattle der PTC es dürfen alle leute aus der ptc mitmachen es darf lustig sein und dann stimmen wir ab welches lied das beste ist und der hatt dann gewonnen Es wird gesungen: I need a dollar Man darf nurr für videos aus einer anderen gilde stimmen I need A Dollar RE: RBSDS - Teddyursaring - 12.02.2011 oh, da habe ich aber einige fragen: Wenn alle Leute mitmachen dürfen, dann kann ja eine Gilde so oft mitmachen, wie sie Mitglieder hat, oder?! Wie gibt man denn ab?! Muss man es bei Youtube hochladen? Darf man selbst zu sehen sein? Muss es geheim sein? Wem gibt man ab?! Bis wann ist Abgabeschluss? Wenn man nur für Videos aus anderen Gilden abstimmen darf, wie weiss man von wem die ist. MUss man sich hundertprozentig an den Text halten?! Was darf nicht zu sehen sein? Was muss zu sehen sein? Wie viele Videos darf man abgeben? Darf das Video nur so lang sein wie das Lied? Muss die ganze Zeit amn selbst singen? Muss das Video die ganze Zeit was zeigen? Was ist mit dem Urheberrecht des Liedes? Bekomme ich ärger, wenn cihd as hcohlade?! Wie muss die Qualität sein? Wie sollen die aus der PTC mitmachen, die nciht im Raupyboard sind? Wann startet die Abstimmung? Was darf man benutzen und was nicht? Darf man alles verwenden was man will? Und noch 1000 andere Fragen... RE: RBSDS - Ai-chan - 13.02.2011 andere frage. warum dieses lied das kann doch keiner mehr hören. ich liiiiiiiiiiiieeebe karaoke aber DA mach ich nich mit^^" RE: RBSDS - Siria - 13.02.2011 Generell ist es bei uns üblich, dass man erst bei den Admins nachfragt, bevor man irgendwelche neuen Battles ins Leben ruft. Wenn du uns allerdings vernünftige Antworten auf Teddys Fragen gibst, werden wir mal drüber nachdenken, ob wir so einen Battle erlauben. RE: RBSDS - Peter - 13.02.2011 Wenn alle Leute mitmachen dürfen, dann kann ja eine Gilde so oft mitmachen, wie sie Mitglieder hat, oder?! ja das is egal sie sollen nur für andere gilden stimmen Wie gibt man denn ab?! Muss man es bei Youtube hochladen? Das müssen wir uns noch überlegen das is ja nicht allein meiene idee Darf man selbst zu sehen sein? Muss es geheim sein? Du kannst dich in dem video zeigen musst es aber nicht unbedingt Wem gibt man ab?! Das müssen wir uns über legen warscheinlich jemandem der einen youtube account hatt Bis wann ist Abgabeschluss? Ich würd mal sagen da das nicht mal in 2 min gemacht ist ende diesen monat Wenn man nur für Videos aus anderen Gilden abstimmen darf, wie weiss man von wem die ist. Das wird da geschrieben z.b. Teddy need a dollar oder so was MUss man sich hundertprozentig an den Text halten?! Naja wäre schön kannst dich aber nen bisle vom text entfernen Was darf nicht zu sehen sein? mhh weiß nicht genau Was muss zu sehen sein? Das kannst du dir überlegen Wie viele Videos darf man abgeben? Man darf nur eins abgeben Darf das Video nur so lang sein wie das Lied? wenn du wilst kann es auch länger sein solltest nur nicht asu 3 min 10 min oder so machen es ginge ne minute oder so Muss die ganze Zeit amn selbst singen?Nee kannst das auch mit anderen zusammenmachen die in der ptc sind oder nicht Muss das Video die ganze Zeit was zeigen? Nee kannst auch irgend nen bild da zeigen Was ist mit dem Urheberrecht des Liedes?Damit kenne ich mich nicht aus Bekomme ich ärger, wenn cihd as hcohlade?! Nö wenn du selber nen account hast dann kannst du das selber hochladen wäre ja doof das wäre ja dann doppelte arbeit Wie muss die Qualität sein? Das is egal wenn du en gute qualli hast dann is schön aber wenn nicht dann is egal Wie sollen die aus der PTC mitmachen, die nciht im Raupyboard sind?Die gilden meister können ja was schreiben und der der mitmachen will das is dann ja schön Wann startet die Abstimmung? Die abbstimmung startet anfang februar wenn alle nen video gemacht haben Was darf man benutzen und was nicht? Eigendlich solltest du alles benutzen was du hast. Darf man alles verwenden was man will? Na auser eklige sachen z.b. innereien oder so was Ich habe mal in schwarz geschrieben dann is das übersichliger. RE: RBSDS - Teddyursaring - 13.02.2011 Aha, dann benötigst du ja jetzt noch die Erlaubnis des Sängers bzw. auch des Labels, das dieses Lied rausgebracht hast, damit die Leute es für dich nachsingen dürfen. Denn ansonsten ist es eine Urheberrechtsverletzung und jeder der es öffentlich in seinen YouTube-Kanal lädt kann deswegen zu Freheitsstrafen oder Geldstrafen gezwungen werden. Wie weit bist du da schon? Hat sich Aloe Blacc Universal schon auf deine Anfrage gemeldet?! RE: RBSDS - phistoh - 13.02.2011 Gelten bei Coverversionen nicht irgendwelche speziellen Regelungen im Sinne von: "So lange ich es nicht zu stark verändere (z.B. den Text umschreibe) darf ich es covern."? RE: RBSDS - Siria - 13.02.2011 (13.02.2011, 14:37)phistoh schrieb: Gelten bei Coverversionen nicht irgendwelche speziellen Regelungen im Sinne von: "So lange ich es nicht zu stark verändere (z.B. den Text umschreibe) darf ich es covern."? Meines Wissens ist für jede "öffentliche Darbietung" eines Liedes die Zustimmung des Urhebers erforderlich, weil dieses Recht nur bei ihm liegt, solange er es nicht freigibt - vgl. § 19 I UrhG. "Öffentlich" im Sinne des § 15 III UrhG ist es definitiv, wenn man's bei Youtube hochläd, und wenn's andere Leute hören sollen (was ja hier der Zweck der Sache wäre), ist es auch eine Darbietung. Wenn du den Text ändern wollen würdest, müsstest du glaube ich auch dafür nachfragen - da greift dann diese "nicht zuviel verändert"-Klausel. § 52 UrhG spricht zwar von öffentlicher Wiedergabe, die zulässig ist, ohne nachzufragen - sobald es aber eine "öffentliche Zugänglichmachung" i.S.d. § 52 III UrhG ist, braucht man wieder die Zustimmung. Ich hab nur begrenzten Überblick über das Urheberrecht, deshalb kann ich nur grob zusammenschreiben, was ich dazu gefunden habe. Ich gehe momentan aber eher davon aus, dass es ein Urheberrechtsverstoß ist, sonst wäre die Regelung mit der erlaubnispflichtigen öffentlichen Darbietung ja überflüssig. Die Kernfrage ist natürlich, inwiefern so ein Urheberrechtsverstoß verfolgt wird. Mir wäre jedenfalls wichtig, dass jeder, der im Rahmen eines solchen Battles ein selbst gesungenes Lied bei Youtube hochläd, weiß, dass er sich rechtlich auf's Glatteis begibt und mit dem Risiko "spielt", die Musikindustrie am Hals zu haben. Wenn man sich mal bei Youtube umschaut, sieht man so etwas massenhaft, das heißt aber nicht, dass es legal ist. Ich hätte ungern die Situation, dass jemand durch unseren Battle dazu motiviert wird, dort ein urheberrechtswidriges Musikvideo hochzuladen und in Folge dessen Probleme bekommt. Falls wir diesen Battle erlauben, wäre mir wichtig, dass jeder Teilnehmer um das mögliche rechtliche Risiko weiß und eigenverantwortlich handelt. |